Indexmiete prüfen: Wann ist Ihre Mieterhöhung korrekt?
Bei einer Indexmieterhöhung darf Ihr Vermieter die Miete nur in dem Maß erhöhen, wie der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gestiegen ist.
Was ist eine Indexmiete?
Bei einem Indexmietvertrag ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Das bedeutet: Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete entsprechend erhöhen. Sinkt der VPI, müsste die Miete theoretisch auch sinken. Die Rechtsgrundlage ist § 557b BGB.
So wird die Erhöhung berechnet
Die Formel ist einfach, aber Vermieter machen häufig Fehler:
Neue Miete = Alte Miete × (VPI neu ÷ VPI alt)
Der VPI zum Zeitpunkt des letzten Referenzindex (z. B. bei Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung) wird mit dem aktuellen VPI verglichen. Die prozentuale Veränderung bestimmt, wie stark die Miete steigen darf.
Woran erkenne ich Fehler?
- Falscher Index verwendet: Manche Vermieter verwenden den HVPI (harmonisierten Index) statt den VPI. Der HVPI hat andere Werte und ist für Indexmieten nicht zulässig.
- Falsches Basisjahr: Der VPI hat verschiedene Basisjahre (2015=100 und 2020=100). Die Berechnung muss immer auf dem gleichen Basisjahr basieren.
- Rechenfehler: Selbst bei den richtigen Werten wird die Formel manchmal falsch angewendet — etwa durch Prozentzahlen statt Indexwerte in der Division.
- Fehlende Angaben im Schreiben: Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung und das Wirksamkeitsdatum enthalten.
Mindestabstand und Wirksamkeit
Zwischen zwei Indexmieterhöhungen müssen mindestens 12 Monate liegen. Die Erhöhung wird erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Schreibens wirksam. Rückwirkende Erhöhungen sind nicht zulässig.
In 60 Sekunden prüfen
Geben Sie einfach die Daten aus Ihrem Mieterhöhungsschreiben ein. Unser Tool vergleicht die Berechnung Ihres Vermieters mit den offiziellen VPI-Daten von Destatis und zeigt Ihnen sofort, ob die Erhöhung korrekt ist.
Mieterhöhung jetzt prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100. MieteKlar bietet keine Rechtsberatung.