Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung
Jeder dritte Mieter in Deutschland bekommt eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung. Prüfen Sie Ihre Abrechnung genau — und beanstanden Sie Fehler schriftlich.
Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?
Nach § 556 Abs. 3 BGB haben Sie 12 Monate nach Zugang der Nebenkostenabrechnung Zeit, Einwände zu erheben. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist — wer sie versäumt, verliert grundsätzlich das Recht auf Korrekturen. Handeln Sie also rechtzeitig.
Häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung
- Nicht umlagefähige Kosten abgerechnet (z. B. Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltungsrücklagen)
- Falscher Verteilerschlüssel — z. B. nach Wohnfläche statt Verbrauch, oder umgekehrt
- Fehlende Belege oder Verweigerung der Belegeinsicht
- Falscher Abrechnungszeitraum — mehr als 12 Monate sind unzulässig
- Doppelt abgerechnete Posten
- Abrechnung nach Ablauf der Jahresfrist — dann verfällt der Nachzahlungsanspruch des Vermieters
Was muss in den Widerspruch?
- Bezugnahme auf die Abrechnung (Datum, Abrechnungsjahr)
- Konkrete Benennung der beanstandeten Positionen mit Begründung
- Forderung zur Korrektur oder zur Vorlage von Belegen
- Fristsetzung (in der Regel 14–21 Tage)
- Hinweis, dass Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgt (wenn eine Nachzahlung gefordert wird)
Zahlung unter Vorbehalt
Wenn eine Nachzahlung fällig ist und Sie Zweifel an der Richtigkeit haben, kann eine Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt (“Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung”) in Betracht kommen. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen ab — lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
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Unsere Widerspruchsvorlage enthält die wichtigsten Textbausteine: Bezug auf die Abrechnung, Beanstandungstext, Belegforderung und Fristsetzung. Im Paket mit 3 weiteren Mieter-Mustern.
Alle Vorlagen ansehenDieses Muster ist eine allgemeine Formulierungshilfe und keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des RDG. Passen Sie den Text an Ihren konkreten Fall an und lassen Sie ihn im Zweifel von einer rechtskundigen Person prüfen. mieteklar bietet keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an.