VPI Januar 2024: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Januar 2024 bei 117.6 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Januar 2024
117.6
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Dezember 2023)
+0.17 %
117.4 → 117.6
Gegenüber Vorjahr (Januar 2023)
+2.89 %
114.3 → 117.6
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Januar 2023 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Januar 2024 | 117.6 | +0.17 % |
| Dezember 2023 | 117.4 | +0.09 % |
| November 2023 | 117.3 | -0.42 % |
| Oktober 2023 | 117.8 | +0.00 % |
| September 2023 | 117.8 | +0.26 % |
| August 2023 | 117.5 | — |
Häufige Fragen zum VPI Januar 2024
Was bedeutet der VPI von 117.6 im Januar 2024?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 117.6 im Januar 2024 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um 17.6 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Januar 2024 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Januar 2023 (VPI 114.3) ist der Index um 2.89 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 823,10 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).
Alle VPI-Daten für Januar 2024 auf einen Blick: VPI Januar 2024 — Detailseite
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.