VPI Februar 2017: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Februar 2017 bei 95.6 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Februar 2017
95.6
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Januar 2017)
+0.53 %
95.1 → 95.6
Gegenüber Vorjahr (Februar 2016)
+1.81 %
93.9 → 95.6
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Februar 2016 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Februar 2017 | 95.6 | +0.53 % |
| Januar 2017 | 95.1 | -0.52 % |
| Dezember 2016 | 95.6 | +0.63 % |
| November 2016 | 95.0 | -0.63 % |
| Oktober 2016 | 95.6 | +0.10 % |
| September 2016 | 95.5 | — |
Häufige Fragen zum VPI Februar 2017
Was bedeutet der VPI von 95.6 im Februar 2017?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 95.6 im Februar 2017 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -4.4 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Februar 2017 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Februar 2016 (VPI 93.9) ist der Index um 1.81 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 814,48 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).
Alle VPI-Daten für Februar 2017 auf einen Blick: VPI Februar 2017 — Detailseite
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.