VPI Februar 2018: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Februar 2018 bei 96.7 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Februar 2018
96.7
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (Januar 2018)
+0.31 %
96.4 → 96.7
Gegenüber Vorjahr (Februar 2017)
+1.15 %
95.6 → 96.7
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Februar 2017 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Februar 2018 | 96.7 | +0.31 % |
| Januar 2018 | 96.4 | -0.52 % |
| Dezember 2017 | 96.9 | +0.41 % |
| November 2017 | 96.5 | -0.41 % |
| Oktober 2017 | 96.9 | -0.10 % |
| September 2017 | 97.0 | — |
Häufige Fragen zum VPI Februar 2018
Was bedeutet der VPI von 96.7 im Februar 2018?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 96.7 im Februar 2018 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -3.3 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Februar 2018 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Februar 2017 (VPI 95.6) ist der Index um 1.15 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 809,21 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).
Alle VPI-Daten für Februar 2018 auf einen Blick: VPI Februar 2018 — Detailseite
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.