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VPI Juni 2021: Was bedeutet das für Ihre Miete?

Der Verbraucherpreisindex liegt im Juni 2021 bei 102.9 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.

Verbraucherpreisindex Juni 2021

102.9

Basis 2020 = 100

Veränderung im Überblick

Gegenüber Vormonat (Mai 2021)

+0.29 %

102.6102.9

Gegenüber Vorjahr (Juni 2020)

+2.39 %

100.5 102.9

Was bedeutet das für Ihre Miete?

Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Juni 2020 bedeutet das:

Bisherige Kaltmiete800,00 €
Inflationsrate (Jahresvergleich)+2.39 %
Rechnerische Erhöhung+19,10
Korrekte neue Miete819,10

Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.

VPI-Entwicklung der letzten Monate

MonatVPIVeränderung
Juni 2021102.9+0.29 %
Mai 2021102.6+0.20 %
April 2021102.4+0.29 %
März 2021102.1+0.49 %
Februar 2021101.6+0.59 %
Januar 2021101.0

Häufige Fragen zum VPI Juni 2021

Was bedeutet der VPI von 102.9 im Juni 2021?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 102.9 im Juni 2021 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um 2.9 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.

Wie wirkt sich der VPI Juni 2021 auf meine Indexmiete aus?

Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Juni 2020 (VPI 100.5) ist der Index um 2.39 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 819,10 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.

Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?

Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).

Alle VPI-Daten für Juni 2021 auf einen Blick: VPI Juni 2021 — Detailseite

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.