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VPI Juli 2021: Was bedeutet das für Ihre Miete?

Der Verbraucherpreisindex liegt im Juli 2021 bei 103.4 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.

Verbraucherpreisindex Juli 2021

103.4

Basis 2020 = 100

Veränderung im Überblick

Gegenüber Vormonat (Juni 2021)

+0.49 %

102.9103.4

Gegenüber Vorjahr (Juli 2020)

+3.71 %

99.7 103.4

Was bedeutet das für Ihre Miete?

Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Juli 2020 bedeutet das:

Bisherige Kaltmiete800,00 €
Inflationsrate (Jahresvergleich)+3.71 %
Rechnerische Erhöhung+29,69
Korrekte neue Miete829,69

Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.

VPI-Entwicklung der letzten Monate

MonatVPIVeränderung
Juli 2021103.4+0.49 %
Juni 2021102.9+0.29 %
Mai 2021102.6+0.20 %
April 2021102.4+0.29 %
März 2021102.1+0.49 %
Februar 2021101.6

Häufige Fragen zum VPI Juli 2021

Was bedeutet der VPI von 103.4 im Juli 2021?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 103.4 im Juli 2021 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um 3.4 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.

Wie wirkt sich der VPI Juli 2021 auf meine Indexmiete aus?

Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Juli 2020 (VPI 99.7) ist der Index um 3.71 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 829,69 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.

Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?

Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).

Alle VPI-Daten für Juli 2021 auf einen Blick: VPI Juli 2021 — Detailseite

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.