mieteklar

VPI April 2018: Was bedeutet das für Ihre Miete?

Der Verbraucherpreisindex liegt im April 2018 bei 97.5 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.

Verbraucherpreisindex April 2018

97.5

Basis 2020 = 100

Veränderung im Überblick

Gegenüber Vormonat (März 2018)

+0.31 %

97.297.5

Gegenüber Vorjahr (April 2017)

+1.35 %

96.2 97.5

Was bedeutet das für Ihre Miete?

Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im April 2017 bedeutet das:

Bisherige Kaltmiete800,00 €
Inflationsrate (Jahresvergleich)+1.35 %
Rechnerische Erhöhung+10,81
Korrekte neue Miete810,81

Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.

VPI-Entwicklung der letzten Monate

MonatVPIVeränderung
April 201897.5+0.31 %
März 201897.2+0.52 %
Februar 201896.7+0.31 %
Januar 201896.4-0.52 %
Dezember 201796.9+0.41 %
November 201796.5

Häufige Fragen zum VPI April 2018

Was bedeutet der VPI von 97.5 im April 2018?

Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 97.5 im April 2018 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -2.5 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.

Wie wirkt sich der VPI April 2018 auf meine Indexmiete aus?

Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum April 2017 (VPI 96.2) ist der Index um 1.35 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 810,81 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.

Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?

Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).

Alle VPI-Daten für April 2018 auf einen Blick: VPI April 2018 — Detailseite

Ihre Mieterhöhung prüfen

Hat Ihr Vermieter die Miete korrekt erhöht? Prüfen Sie es kostenlos mit den aktuellen VPI-Daten von mieteklar.

Kostenlos prüfen

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.