VPI Mai 2018: Was bedeutet das für Ihre Miete?
Der Verbraucherpreisindex liegt im Mai 2018 bei 98.2 (Basis 2020=100). Hier erfahren Sie, wie sich der aktuelle Wert auf Ihre Indexmiete auswirkt.
Verbraucherpreisindex Mai 2018
98.2
Basis 2020 = 100
Veränderung im Überblick
Gegenüber Vormonat (April 2018)
+0.72 %
97.5 → 98.2
Gegenüber Vorjahr (Mai 2017)
+2.08 %
96.2 → 98.2
Was bedeutet das für Ihre Miete?
Bei einer Kaltmiete von 800,00 € und einer letzten Mietanpassung im Mai 2017 bedeutet das:
Beispielrechnung. Ihre tatsächliche Erhöhung hängt vom Zeitpunkt Ihrer letzten Mietanpassung ab.
VPI-Entwicklung der letzten Monate
| Monat | VPI | Veränderung |
|---|---|---|
| Mai 2018 | 98.2 | +0.72 % |
| April 2018 | 97.5 | +0.31 % |
| März 2018 | 97.2 | +0.52 % |
| Februar 2018 | 96.7 | +0.31 % |
| Januar 2018 | 96.4 | -0.52 % |
| Dezember 2017 | 96.9 | — |
Häufige Fragen zum VPI Mai 2018
Was bedeutet der VPI von 98.2 im Mai 2018?▼
Der Verbraucherpreisindex (VPI) von 98.2 im Mai 2018 bedeutet, dass die Verbraucherpreise in Deutschland seit dem Basisjahr 2020 um -1.8 Prozent gestiegen sind. Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte kaufen. Für Mieter mit Indexmietvertrag ist der VPI die Grundlage für erlaubte Mietanpassungen gemäß § 557b BGB.
Wie wirkt sich der VPI Mai 2018 auf meine Indexmiete aus?▼
Bei einer Indexmiete wird die Mieterhöhung anhand der VPI-Veränderung berechnet. Im Vergleich zum Mai 2017 (VPI 96.2) ist der Index um 2.08 % gestiegen. Bei einer Kaltmiete von 800,00 € wäre die korrekte neue Miete 816,63 €. Die tatsächliche Auswirkung hängt davon ab, wann Ihre letzte Mietanpassung stattfand — nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner für eine personalisierte Berechnung.
Wann darf mein Vermieter die Indexmiete anpassen?▼
Nach § 557b BGB darf der Vermieter die Indexmiete frühestens 12 Monate nach der letzten Mietanpassung erneut anpassen. Die Erhöhung wird nach § 557b Abs. 3 BGB grundsätzlich erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang des Erhöhungsschreibens wirksam. Eine rückwirkende Erhöhung ist nach dieser Regelung nicht vorgesehen. Das Erhöhungsschreiben muss den alten und neuen Indexstand, die prozentuale Veränderung oder den Erhöhungsbetrag in Euro sowie das Datum des Wirksamwerdens enthalten (vgl. § 557b Abs. 3 BGB).
Alle VPI-Daten für Mai 2018 auf einen Blick: VPI Mai 2018 — Detailseite
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Kostenlos prüfenQuelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verbraucherpreisindex, Basis 2020=100 · mieteklar bietet keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.